Tacheles startet Kampagne: Schulcomputer sofort!

kampagneAngesichts der Covid – 19 – Pandemie sind Schulcomputer für einkommensschwache Haushalte unabdingbar.

Seit 16. März 2020 sind die Schulen zur Vermeidung weiterer Infektionen durch das Covid-19-Virus bundesweit geschlossen. Der Unterricht wird digital fortgesetzt. Digitaler Unterricht ist für die meisten Schüler*innen und Schüler verpflichtend. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen geschlossen haben, wachsen die Rückstände bei diesen Kindern. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG- Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten.

Dazu hat der Verein auf seiner Homepage einen Grundsatztext verfasst, Musterschreiben veröffentlicht und ein Netzwerk von bundesweit tätigen Anwälten aufgestellt, die dabei behilflich sind diese Ansprüche durch zu klagen.

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