Eine ‚Verwaltung für alle‘

barrierefreiheitEs sind nicht ausschließlich ‚behinderungsspezifische’ Anfragen und Dienstleistungen, wie die Beratungsanfrage zu barrierefreiem Wohnraum in der Umgebung, die Menschen mit  Behinderung in Kontakt mit der Verwaltung bringen. Es kann sich auch um ganz alltägliche Behördengänge handeln, wie die Besorgung von gelben Müllsäcken, die Anzeige einer  Ruhestörung beim Ordnungsamt oder das Aufsuchen des Bürgerbüros. All diese Verwaltungsanfragen und -angelegenheiten können in gleichem Maße bei Menschen mit und ohne Behinderungen anfallen und müssen von ihnen getätigt werden können ohne auf Hilfe Dritter angewiesen zu sein.

Da Bürgerservice beim Webauftritt einer Stadt sowie deren zahlreichen Info-Broschüren beginnt, hat die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste einen Antrag zur Überarbeitung dieses Serviceangebotes an den Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Feuerwehr eingebracht.

Eine inklusionsorientierte, bzw. barrierefreie Verwaltung stellt einen Mehrwert für alle dar. Dabei geht es nicht nur um bauliche und räumliche Hindernisse. Auch kommunikative Hindernisse müssen abgebaut werden. Zudem gibt es sensorische Barrieren, die nicht immer offensichtlich sind. Hierzu zählen unklare, schlechtlesbare Informationen, kontrastarme Farben, fehlende optische oder taktile Hinweise. Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beispielsweise Formulare, wie Anträge oder auch Hinweisschilder zu klein geschrieben sein.

Eine ‚Verwaltung für alle‘ sollte daher auf ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit hinwirken und nach und nach alle Angebote auch in einfacher Sprache vorhalten.

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