Aufruf zur Teilnahme an Online-Befragung

befragungAm 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt, zu welcher Tacheles e.V. als sogenannter sachverständiger Dritter geladen ist. Wie Harald Thomé (Sozialreferent) mitteilt, geht es um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Thomé geht davon aus, dass die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, für das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich eine große Rolle spielen wird.

Tacheles e.V. nimmt dies zum Anlass, eine Onlineumfrage zu Sanktionen im SGB II durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.

Zielgruppen der Umfrage sollen sein:

  • Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen,
  • Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
  • Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers

Die Ergebnisse der Umfrage beabsichtigt der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.01.2019 einzubringen.

Die Umfrage ist anonym, dauert lediglich ca. 5 Minuten und ist bis zum 10.01.2019 freigeschaltet.

Die Ratsfraktion DIE LINKE bittet Sie herzlich, an dieser Befragung teilzunehmen! Helfen Sie mit, damit Tacheles e.V. aussagekräftige Ergebnisse erzielen kann.

Hier geht es zur Onlineumfrage von Tacheles e.V.

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