Teilhabechancengesetz nutzen

Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 26.03.2019

Antrag: Nutzung des Teilhabechancengesetzes

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Wülfrath am 26.03.2019 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung prüft, welche Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadt Wülfrath geeignet sind, langzeitarbeitslosen Menschen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und stellt in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02. Juli 2019 die Ergebnisse vor.

 

Begründung:

Das Teilhabechancengesetz bietet auch kommunalen Arbeitgebern die Möglichkeit nicht besetzte und/oder zusätzliche Arbeitsstellen bereitzustellen, um langzeitarbeitslosen Menschen die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit in die Beschäftigung zu ermöglichen.

Unter anderem bietet das Teilhabechancengesetz Beschäftigungsmöglichkeiten in Voll- und Teilzeit, Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100% des gesetzlichen Arbeitsentgeltes oder gesetzlichen Mindestlohn für die Dauer von bis zu 5 Jahren sowie die Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung.

Für die Stadt Wülfrath, die sich in der Haushaltssicherung befindet, bietet dieses Gesetz das Potenzial ohne finanzielle Aufstockung der Personalkosten Stellen (z.B. beim Baubetriebshof) zu besetzen, um der Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken und/oder ergänzende Leistungen zu erbringen. Hier sehen wir z.B. im Bereich der Pflege der städtischen Infrastruktur die Chance diese aufzuwerten.

Ansprechpartnerin beim Jobcenter ME-aktiv ist Frau Cornelia Hilden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

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