Anfragen/Anträge

Stellenwert der Gleichstellungsstelle

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020

Anfrage zur Besetzung der Gleichstellungsstelle

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,


die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 zu nehmen und zu beantworten.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Als die den Bürger*innen am nächsten stehende Regierungsebene sind lokale Behörden - wie die Stadtverwaltung Wülfrath - am besten geeignet, die Fortdauer und Neubildung von Ungleichheiten zu bekämpfen und eine Gesellschaft zu fördern, die ihren Mitgliedern den gleichen Zugang zu zentralen Ressourcen bietet. Durch ihre Kompetenzbereiche und Kooperationen mit der ganzen Bandbreite lokaler Akteur*innen können Kommunen konkrete Aktionen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umsetzen. Zudem hat die Kommune in allen Zuständigkeiten auch nach außen hin die Aufgabe wahrzunehmen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. Für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit die ein breites Aufgabenspektrum umfasst ist es von Bedeutung, welchen Stellenwert und welche Wertschätzung dieser Tätigkeit in der Kommune zugeschrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wülfrath, in Kürze in den Ruhestand verabschiedet wird, bittet die Ratsfraktion DIE LINKE um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welchen Stellenwert misst die Verwaltungsspitze der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Verwaltung bei?


2. Wo gedenkt die Verwaltung zukünftig die Gleichstellungsstelle organisatorisch in der Verwaltungs-Hierarchie anzusiedeln?


3. Wo sieht die Verwaltung die Möglichkeit unterstützend zu wirken, um die positiven Entwicklungen der Gleichstellungsarbeit der letztenJahre fortzuführen? (z.B. Stärkung der Position und Verbesserung der Anerkennung)

 

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist eine gesetzlich verankerte Verpflichtung, welche von den Kommunen einzuhalten und auszuführen ist. Hierfür benötigt man jedoch auch die entsprechende personelle Ressource. Zumal sich die Aufgaben der Gleichstellungsstellen im Laufe der Zeit gewandelt haben. Vor allem aber sind sie gewachsen und vielfältiger geworden. Als Genderexpertinnen, Ideengeberinnen, Vordenkerinnen, Akteurinnen und
Koordinatorinnen gehören aktuell die Themen Gewalt gegen Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter und die Förderung der Frauen im Hinblick auf Führungspositionen zu ihren wesentlichen Aufgaben.


1. Wie spiegelt sich die Zunahme des Aufgabenbereichs in der finanziellen Ausstattung für die Tätigkeit wieder?


2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit bei den erforderlichen Ressourcen (personell, finanziell) nachzusteuern?

Für die Ratsfraktion DIE LINKE
Ilona Küchl

Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 sowie den Rat der Stadt Wülfrath am 23.06.2020

Antrag: Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels durch den zukünftigen Träger neu definieren

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 und des Rates der Stadt Wülfrath am 23.06.2020 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Wülfrath möge beschließen, den Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels neu zu definieren.

Begründung:
Der Betriebsführungsvertrag wurde mit dem zukünftigen Träger abgestimmt und die Übergabe der Betriebsführung sollte am 1. Juni erfolgen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen derzeit alle Lebensbereiche „auf den Kopf“. Insofern ist gerade in diesen schwierigen Zeiten, die
Übernahme des Zeittunnelbetriebs mit vielfältigen Problemen behaftet. Die Öffnung von kulturellen Einrichtungen ist derzeit zwar Gespräch, aber wann Museen den Normalbetrieb wieder aufnehmen können, ist nicht absehbar. Daher ist der Zeitpunkt, die Betriebsführung in die Hände des neuen Trägers zu geben und gleichzeitig den Probebetrieb für maximal ein Jahr durchzuführen, nicht zielführend. Der einjährige Probebetrieb sollte daher ab dem Tag in Kraft treten, an welchem die sich in Gründung befindende Genossenschaft den Zeittunnel unter normalen Bedingungen (gesicherte Öffnungszeiten und Hygienemaßnahmen, die einen geregelten Betrieb erlauben) führen kann.

Für die Fraktion DIE LINKE
Ilona Küchler

Installation von Regenwassernutzungsanlagen

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 12.11.2019

Antrag: Installation von Regenwassernutzungsanlagen

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 12.11.2019 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen:

Die Verwaltung stellt im Zuge der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Umwelt und Ordnung dar, mit welchen Kosten die Installation von Regenwassernutzungsanlagen zum Zwecke der sanitären Nutzung verbunden ist. Gleichzeitig bitten wir darzustellen, welches Einsparpotenzial (Wasserersparnis) erzielt werden kann.

Begründung:

Wasser ist ein kostbares Gut. Daher ist ein gutes Wassermanagement unabdingbar, um verantwortungsvoll und nachhaltig mit dieser Ressource umzugehen. Aktuell beträgt der tägliche durchschnittliche Trinkwasserverbrauch je Einwohner in Deutschland 123 Liter. Der Klimawandel sorgt dafür, dass der Regen bei uns immer unregelmäßiger kommt. Mal ist es lange trocken. Dann kommt ein Starkregenereignis. Das zeigt auch der steigende Aufwand für die Trinkwassergewinnung und die Kanalnutzung. Sorgsamer und sparsamer Wassergebrauch und die Nutzung von Regenwasser sind daher lohnende Maßnahmen. Insofern ist jede und jeder gefordert sein Verhalten zu überdenken – auch kommunale Verwaltungen.

Die Installation eines Wassersammlers ermöglicht Regenwasser für sanitäre Zwecke zu nutzen und senkt den Trinkwasserverbrauch. Für sanitäre Zwecke und Reinigungsarbeiten  reicht fast immer die Wasserqualität aus einer gut gebauten und gewarteten Sammelanlage für Regenwasser. Das zeigen unisono Untersuchungen aus Berlin, Bremen und Hamburg

Es bietet sich an, solche Systeme sukzessive in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sporthallen etc. zu installieren. Die Installation kann nachträglich durchgeführt werden und trägt nachhaltig zur Wasserersparnis bei. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern minimiert auch die Wasserkosten.

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

Stärkung des schienengebundenen Personennahverkehrs

Betr.: Ratsitzung am 7.1.2020;

Antrag verschiedener Ratsfraktionen, CDU, Wülfrather Gruppe, Die Linke und FDP über die Forderung nach einem besseren Bahnanschluss für Wülfrath

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,


der Rat der Stadt Wülfrath möge beschliessen:


1. Die Stadt Wülfrath strebt eine Stärkung des schienengebundenen Personennahverkehrs an. Dadurch soll die Anbindung des Stadtgebietes an die
angrenzenden Großstädte (Düsseldorf/Rheinland; Wuppertal/Bergisches Land; Essen/Ruhrgebiet) verbessert und die Stadt attraktiver für Pendler, Gewerbebetriebe und den Einzelhandel gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig Gespräche mit dem Kreis, der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Land NRW, dem VRR, der Rheinbahn und Interessensverbänden wie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Allianz Pro Schiene, ProBahn oder anderen Verbänden anzustoßen. Auf Basis der Gespräche sollen unter Beteiligung der politischen Gremien konkrete Schritte abgeleitet werden, um die bisherigen Pläne und gegebenenfalls neue Ideen eines Bahnanschlusses zu konkretisieren und in eine Vorplanung einzusteigen.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt einen Runden Tisch Bahnanschluss Niederberg zu organisieren. Der Runde Tisch soll die Vorplanungen begleiten und mit Vertretern von Verbänden, Parteien, den (mit)betroffenen Nachbarstädten und interessierten Bürgern besetzt werden. Anzustreben ist eine Einbindung der Bundes- und Landtagsabgeordneten für Wülfrath, um eine enge Verzahnung mit Bund und Land zu erreichen.

Begründung:
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt mit der Strategie Wülfrath 22plus einwohnermäßig zu wachsen. Ziel soll es dabei sein, zusätzliche Einkommensteuereinahmen zu generieren und dadurch den Haushalt zu konsolidieren. Die Schwerpunkte der Strategie liegen dabei auf Wohnen, Arbeit und Mobilität. Mit der bevorstehenden Regionalplanänderung Düsseldorf ist das Potential zu mehr Wohnbaufläche vorhanden. Mehr Wohnbauflächen und Einwohner bedeuten auch mehr Arbeitnehmer, die zu ihrer Arbeitsstelle pendeln. Schon allein wegen der durch den Rat beschlossenen Klimaschutzziele ist es umso wichtiger, den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Eine Fokussierung auf Busverbindungen kann hierbei keine Lösung sein. Im Vergleich zum Schienenverkehr ist der Bus weniger komfortabel und genauso von Staus betroffen, wie der Autoverkehr. Die Regiobahn S28 Kaarst-Mettmann ist ein Beispiel dafür, wie erfolgreich schienengebundener Nahverkehr sein kann. Daran soll Wülfrath partizipieren. Arbeitsplätze in Wülfrath können nur durch erfolgreiche Wirtschaftsförderung und Ansiedlung von Unternehmen gewonnen werden. Ziel hierbei ist es Unternehmen mit deren Arbeitnehmern von
außerhalb in Wülfrath anzusiedeln und möglichst langfristig an die Stadt zu binden. Um die Attraktivität der Ansiedlungen deutlich zu steigern, ist eine schienengebundene Anbindung erforderlich. Wülfrath steht hier im Wettbewerb mit anderen Gewerbegebieten in direkter Nachbarschaft, die diese Voraussetzungen erfüllen. Eine funktionierende Wirtschaft mit innovativen Unternehmen ist eines der wichtigsten langfristigen Ziele für Wülfrath. Dazu reicht ein ausgebautes Straßenverkehrsnetz und ein Anschluss an eine Bundesautobahn alleine nicht aus. Die Attraktivität
des Standortes Wülfrath steigt mit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Dem ÖPNV und insbesondere dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dabei Vorrang vor dem Individualverkehr mit dem Auto einzuräumen.
Die Unterzeichner halten es für zentral, dass in einem ersten Schritt eine Anbindung der Wülfrather Innenstadt an die S28 (Kaarst – Mettmann; demnächst durch Anbindung an S9 bis Wuppertal Hauptbahnhof verlängert) und die S9 (Wuppertal – Essen) geschaffen wird. In einem zweiten Schritt
soll dann die Anbindung an die S6 (Essen – Düsseldorf – Köln) erfolgen.
Derzeit erfolgt die Verlängerung der Regiobahn S28 von Mettmann-Stadtwald über Hahnenfurth und Dornap über Wuppertal-Vohwinkel nach Wuppertal Hauptbahnhof. Mit dessen Fertigstellung ist Ende 2020 zu rechnen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Option diskutiert und bereits untersucht, die Regiobahn bis Wülfrath (Mitte) zu verlängern. Die Ausschleifung aus der Trasse S9 war dabei am Abzweig DornapNord (Aprather Kurve) vorgesehen. Die Projektstudie der Planungsgemeinschaft Rheinisch Niederbergische Bahn aus dem Jahre 2005 kam zu dem Ergebnis, dass die Realisierung dieses Streckenabschnittes machbar ist und dabei positive Nachfrageffekte und ein relativ geringes Investitionsvolumen aufweist.
Als weitere Ausbaustufe zur Realisierung der sogenannten Circel-Line war zudem die Reaktivierung der Niederbergbahn über Wülfrath hinaus nach Velbert und Heiligenhaus bis zur Einschleifung in die Trasse der S6 vorgesehen. Auch diese Ausbaustufe wurde in o.a. Projektstudie als machbar und das Gesamtprojekt Circle-Line als aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll eingestuft.
Die Bundesregierung beabsichtigt Milliarden in die Erweiterung des deutschen Schienennetzes zu investieren. Der VDV hat in diesem Zusammenhang Vorschläge für die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken gemacht und dabei auch die Reaktivierung der Trasse Niederbergbahn explizit erwähnt.
Die Stadt Wülfrath sollte daher jetzt die Chance ergreifen und die Anbindung seines Stadtzentrums an den SPNV aktiv vorantreiben. Um die bisherigen Optionen zu konkretisieren und gegebenenfalls neue Ideen mit aufzunehmen, ist es aus Sicht der Unterzeichner wichtig in Erfahrung zu bringen, welche Schritte notwendig sind, um in eine konkrete Vorplanung einzusteigen. Hier sollte die Verwaltung auf den Kreis, die Bezirksregierung (der Regionalrat hatte sich 2005 bereits mit der o.a. Projektstudie befasst) und das Land zugehen und das Gespräch mit den Fachverbänden gesucht werden.
Die Anbindung Wülfraths an das Schienennetz ist zweifelsohne ein Kraftakt, den wir nur dann erfolgreich bewältigen werden, wenn wir die verschiedenen lokalen und überregionalen Interessensgruppen zusammenbringen und bündeln. Ein runder Tisch kann helfen, die bereits existierenden Pläne und gegebenenfalls neue Idee weiter zu konkretisieren und voranzutreiben. Die Einbindung aller Bundes- und Landespolitiker für und aus Wülfrath wird helfen, auf Bundes- und Landesebene Unterstützung für das Projekt zu bekommen und es für Wülfrath und seine Bürgerinnen und Bürger zum Erfolg zu führen.

Mit freundlichen Grüssen


gez.Axel Effert               gez. Wolfgang Peetz         gez. Ilona Küchler           gez. Hans-Peter Altmann
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender        Fraktionsvorsitzende       Ratsmitglied
CDU                             Wülfrather Gruppe             Die Linke                          FDP

Teilhabechancengesetz nutzen

Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 26.03.2019

Antrag: Nutzung des Teilhabechancengesetzes

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Wülfrath am 26.03.2019 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung prüft, welche Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadt Wülfrath geeignet sind, langzeitarbeitslosen Menschen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und stellt in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02. Juli 2019 die Ergebnisse vor.

 

Begründung:

Das Teilhabechancengesetz bietet auch kommunalen Arbeitgebern die Möglichkeit nicht besetzte und/oder zusätzliche Arbeitsstellen bereitzustellen, um langzeitarbeitslosen Menschen die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit in die Beschäftigung zu ermöglichen.

Unter anderem bietet das Teilhabechancengesetz Beschäftigungsmöglichkeiten in Voll- und Teilzeit, Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100% des gesetzlichen Arbeitsentgeltes oder gesetzlichen Mindestlohn für die Dauer von bis zu 5 Jahren sowie die Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung.

Für die Stadt Wülfrath, die sich in der Haushaltssicherung befindet, bietet dieses Gesetz das Potenzial ohne finanzielle Aufstockung der Personalkosten Stellen (z.B. beim Baubetriebshof) zu besetzen, um der Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken und/oder ergänzende Leistungen zu erbringen. Hier sehen wir z.B. im Bereich der Pflege der städtischen Infrastruktur die Chance diese aufzuwerten.

Ansprechpartnerin beim Jobcenter ME-aktiv ist Frau Cornelia Hilden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

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