Regierung handelt verfassungswidrig

urteileInmitten einer aufgeladenen gesellschaftlichen Stimmung verschärft die Ampel-Regierung das soziale Gefälle und entrechtet Menschen im Bürgergeldbezug. So haben die Regierungsparteien tatsächlich die 100%-Sanktionen im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes verabschiedet und missachten damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat 2019 die umstrittenen Sanktionen gegen Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Viel zu hart und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz seien die Kürzungen von 60 Prozent des Regelsatzes oder der komplette Wegfall des Arbeitslosengelds II, urteilten die Richter.

Schade, dass Lindner und Co nicht lernfähig sind. Denn, dass Sanktionen nicht helfen Menschen in Arbeit zu bringen, ist keine neue Erkenntnis. Die stärkste Wirkung, die von Sanktionen ausgeht, ist Einschüchterung und Stigmatisierung. Bereits die Androhung von Sanktionen verstärkt bei den Betroffenen das Gefühl von Ausweglosigkeit und Isolation und kann psychische und physische Folgen haben. 

Aber das beeindruckt die Regierungsparteien nicht. Wie auch? Sie ignorieren ja auch, dass es verfassungswidrig ist, Langzeitarbeitslosen die staatliche Unterstützung ganz oder zu sehr großen Teilen zu streichen. 

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