Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine

urteile SG Kiel: Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine

Das Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 - S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II nicht zumutbar ist.


Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja
Einen umfassenden Text der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. finden Sie hier: https://t1p.de/8ud66

BürgerInnen sollen Lücke schließen

buergerbus projekt Bürgervereine und der BUND haben sich in einer Pressemitteilung enttäuscht über die ablehnende Haltung des Petitionsausschusses des Landes gezeigt. Ziel war es Unterstützung für eine sinnvolle Anbindung der S-Bahn-Haltepunkte Aprath und Hahnenfurth zu erhalten. Kaum war der Artikel bei taeglich.me erschienen, wurde dieser kommentiert und u.a. das Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass sich in Wülfrath nicht genug Ehrenamtliche finden, um ein Bürgerbusprojekt an den Start zu bringen. Ja, ja, das liebe Ehrenamt wird immer wieder gern gesehen und bemüht.

Tatsächlich engagieren sich bereits über 30 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich. Das heißt sie schenken der Gesellschaft einen Teil ihrer Freizeit und übernehmen Verantwortung in vielen Bereichen. Inzwischen gehört in fast jedem Bereich freiwilliges Engagement zum Alltag und entlastet den Staat. Daher ist es unglaublich, dass politischen VertreterInnen, die an den Schaltstellen sitzen – wie unsere Landtags- und Bundestagsabgeordneten - nichts besseres einfällt, als dort wo der Staat versagt, nach bürgerschaftlichen Engagement zu rufen.

Einer dieser Bereiche sind die Freiwilligen Feuerwehren. Bereits heute basieren circa 70 Prozent der Feuerwehren auf freiwilliges Engagement und schützen die Bevölkerung. Ohne diese Menschen – bundesweit sind dies mehr als 22.000 Personen – wären wir katastrophal unterbetreut.

Und nun ertönt auch noch verstärkt „der Ruf" nach Bürgerbusprojekten. Stellt sich die Frage, ob nun auch Bürgerbusprojekte vermehrt die Aufgabe des Staates – für einen flächendeckenden öffentlichen Personennahverkehr zu sorgen – übernehmen sollen?

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Recycling im Straßenbau – Münster macht’s vor

recycling Münster hat im vergangenen Herbst im Rahmen des Forschungsprojektes RekoTi (Ressourcenplan kommunaler Tiefbau) eine Pilotstrecke angelegt. Im Rahmen dieses Projektes soll durch den Einsatz von speziellen Asphaltverfahren nachhaltiger Straßenbau gefördert werden. Bereits vier Monate nach der Umsetzung zieht der Projektverantwortliche im Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster eine positive Bilanz.

Die ersten Ergebnisse der Straßenzustandserfassung und –bewertung der Wülfrather Straßen haben offenbart, dass 84 von 100 Kilometern des Straßennetzes saniert werden müssen. Allein die Behebung dieses Instandsetzungsstaus wird uns Jahre begleiten. Aufgrund der hohen mechanischen und klimatischen Belastungen hätte allein die oberste Asphaltschicht in der Regel nach 12 bis 15 Jahren erneuert werden müssen. Jetzt könnten wir diese Missstände anprangern, bejammern und beklagen oder den Blick in die Zukunft richten. Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste hat sich für letzteres entschieden und ist der Frage nachgegangen, wie Wülfrath perspektivisch bei der Sanierung der Straßen Kosten minimieren und die Umwelt schonen kann.

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Politik schneidet bei gender gap schlecht ab

geschlechter gerechtigkeit Anlässlich des diesjährigen Equal Pay Days am 07. März und des Frauentages am 08. März hat die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste neben den noch immer klaffenden Lohnlücken auch die Einbindung von Frauen in die Politik betrachtet.

Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt berechnet, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer verdienen. Umgerechnet in Tagen bedeutet dies, dass Frauen theoretisch vom 1. Januar an 66 Tage unbezahlt arbeiten, während Männer schon ab dem 1. Januar für ihre Arbeit entlohnt werden. Deshalb findet in diesem Jahr der Equal Pay Day am 7. März 2023 statt. Mit diesem Aktionstag wird auf diese Entgeltungerechtigkeit aufmerksam gemacht. Dass in Deutschland der Equal Pay Day erst auf einen Termin im Monat März fällt, bedeutet schlicht und ergreifend, dass das Lohngefälle hierzulande noch größer ist als anderswo. Im EU-Vergleich zum Gender Pay Gap liegt Deutschland auf dem viertletzten Platz.

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