Schulen zur „bundeswehrfreien Zone“ erklären

bundeswehr raus aus den schulen Seit Langem betrachtet DIE LINKE die zunehmenden Aktivitäten der Bundeswehr zur Selbstdarstellung und Werbung von Nachwuchskräften an Schulen mit Sorge. Mit der Forderung "Bundeswehr raus aus den Schulen" steht die LINKE jedoch keineswegs alleine da. Auch die GEW NRW sowie die LandesschülerInnenvertretung NRW haben gemeinsam mit den Aachener Friedenspreis e.V. im Herbst vergangenen Jahres eine Resolution verfasst und Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern aufgerufen "Nein zur Bundeswehr an ihren Schulen" zu sagen.

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Aufgepasst bei Anrechnungen von Nachzahlungen

Urteil Zur Anrechnung von Nachzahlungen aus SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System:

Am 25.06.2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil (Aktenzeichen B 14 AS 17/14 R) klargestellt, dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das Gericht begründet den Sachverhalt wie folgt: die drei Leistungen beruhen „auf systematischen und historischen Zusammenhängen“ und fundieren „auf dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 (1) GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG“.

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da viele der ehemaligen AsylbLG-Berechtigten ihre vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verfügte Nachzahlung im ALG II-Bezug erhalten haben und einige Jobcenter diese Gelder als Einkommen angerechnet haben. Das Bundessozialgericht hat jetzt klargestellt, das diese Verfahrensweise nicht korrekt ist. Das Gleiche betrifft Nachzahlungen aus dem SGB II und SGB XII, wenn diese im jeweils anderen System angerechnet werden. Auch hier gilt: Eine Anrechnung der Nachzahlungen aus dem anderen System ist nicht rechtens. Dies kann z.B. für Menschen, die aufgrund ihres Alters in die Grundsicherung übergehen, wichtig sein. Auf etwaige Anrechnungen sollten Betroffene daher mit einem Überprüfungsantrag reagieren und auf obiges Urteil verweisen!

Flüchtlingsunterbringung finanzieren, Kommunalfinanzen stabilisieren

handshakeFoto: pixabay.com In Zeiten aufgebrachter Wutbürger, die vorurteilsgeladen mit allzu oft rassistischen Parolen nicht nur durch die Straßen Dresdens und Leipzigs ziehen, ist es von besonderer Bedeutung, sachlich über die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu sprechen. Daher freut sich die Ratsfraktion DIE LINKE, dass ihr Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemeinsam von allen Fraktion getragen wird und nun in einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern aus Politik und Ehrenamt unter Leitung der städtischen Verwaltung erörtert wird.

Für die Kommunen stellen vor allem aber auch die Kosten der Unterkunft einen enormen Ausgabeposten dar. Daher braucht es schnelle, gute, gezielte Hilfen für die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung und gleichzeitig ein nachhaltiges, stabiles Fundament für kommunale Finanzen. DIE LINKE sieht hier u.a. den Bund in Verantwortung, der die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen muss.

Und so hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der ganz gezielt nur die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in den Kommunen zum Inhalt hat. Denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Flüchtlinge menschenwürdig und sozial integrativ aufzunehmen.

Diesbezüglich gibt es von der LINKEN ebenfalls parlamentarische Initiativen, die unter anderem auf schnelle Integration und Vorrang der Wohnungsunterbringung, auf bundesweit verpflichtende Mindeststandards bei der Unterbringung, faire Asylprüfungen und eine Stärkung der Aufnahmebereitschaft abzielen.

Der Antrag „Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen“ ist unter BundestagsDrucksache 18/3573 im Internet nachlesbar.

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