Weihnachten ohne Lichterglanz

Herz zeigen Stellen Sie sich vor, es ist Weihnachten, es ist in der Früh und die Wohnung ist dunkel. Und wenn die Gastherme mit Strom betrieben ist, ist es zudem kalt. Wasserkocher, Herd und Backofen funktionieren nicht. Auf heiße Getränke und warme Speisen muss verzichtet werden. An Lichterketten ist nicht zu denken. Aber weihnachtliche Stimmung kommt eh nicht auf, denn mal wieder ist der Strom abgesperrt. Wohl dem, der in dieser Zeit Familie oder gute Freunde hat, bei denen er in diesen Tagen willkommen ist.

 

Laut Bundesnetzagentur wurde 2014 knapp 352.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Das ist eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Geht man davon aus, dass in einem Haushalt im Durchschnitt drei Personen leben, so waren hierzulande im vergangenen Jahr etwa eine Million Menschen von Stromsperren betroffen. Ein Großteil von ihnen ist auf Hartz IV angewiesen, doch es trifft auch Menschen mit niedrigen Einkommen oder kleinen Renten.

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Schulen zur „bundeswehrfreien Zone“ erklären

bundeswehr raus aus den schulen Seit Langem betrachtet DIE LINKE die zunehmenden Aktivitäten der Bundeswehr zur Selbstdarstellung und Werbung von Nachwuchskräften an Schulen mit Sorge. Mit der Forderung "Bundeswehr raus aus den Schulen" steht die LINKE jedoch keineswegs alleine da. Auch die GEW NRW sowie die LandesschülerInnenvertretung NRW haben gemeinsam mit den Aachener Friedenspreis e.V. im Herbst vergangenen Jahres eine Resolution verfasst und Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern aufgerufen "Nein zur Bundeswehr an ihren Schulen" zu sagen.

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Aufgepasst bei Anrechnungen von Nachzahlungen

Urteil Zur Anrechnung von Nachzahlungen aus SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System:

Am 25.06.2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil (Aktenzeichen B 14 AS 17/14 R) klargestellt, dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das Gericht begründet den Sachverhalt wie folgt: die drei Leistungen beruhen „auf systematischen und historischen Zusammenhängen“ und fundieren „auf dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 (1) GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG“.

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da viele der ehemaligen AsylbLG-Berechtigten ihre vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verfügte Nachzahlung im ALG II-Bezug erhalten haben und einige Jobcenter diese Gelder als Einkommen angerechnet haben. Das Bundessozialgericht hat jetzt klargestellt, das diese Verfahrensweise nicht korrekt ist. Das Gleiche betrifft Nachzahlungen aus dem SGB II und SGB XII, wenn diese im jeweils anderen System angerechnet werden. Auch hier gilt: Eine Anrechnung der Nachzahlungen aus dem anderen System ist nicht rechtens. Dies kann z.B. für Menschen, die aufgrund ihres Alters in die Grundsicherung übergehen, wichtig sein. Auf etwaige Anrechnungen sollten Betroffene daher mit einem Überprüfungsantrag reagieren und auf obiges Urteil verweisen!

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